Die Bestattungsvorsorge
Heute schon an morgen denken bedeutet, sich einmal mit dem Unausweichlichen zu beschäftigen, eine große Last von den Schultern der Angehörigen oder auch von sich selbst zu nehmen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages.
Daher ist dieser Vertrag eine wichtige Absicherung. Zu Lebzeiten werden die Einzelheiten der eigenen Bestattung geregelt. Rechtlich gesehen, ist dies mit einem Testament gleichzusetzen und kann demzufolge nur persönlich geändert werden. In einem Bestattungsvorsorgevertrag kann man nicht nur Dinge wie Bestattungsart, Produkte oder Beisetzungsort regeln, sondern auch z.B. gestaltete Benachrichtigungskarten auswählen und festlegen, wer damit zur Trauerfeier eingeladen werden soll. Auch Blumenarrangements, Zeitungsannoncen oder die Kaffeetafel können geplant werden.
Der Vorsorgevertrag kann mit einem Treuhandkonto oder einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung abgesichert werden. Die somit geleisteten Zahlungen sind dem Schonvermögen zuzurechnen.
Eine vollständige Vorsorge kann hinterlegte Gelder vor einem unberechtigten Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit) schützen. Natürlich kann eine Vorsorge auch ohne finanzielle Absicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall erscheint in dem Vertrag eine Vertrauensperson, welche sich verpflichtet, dessen Umsetzung aktiv zu begleiten und die Kosten zu tragen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer unserer Filialen des Bestattungswesen Altner oder in Ihrem vertrauten Umfeld. Wir beraten Sie jederzeit gern, natürlich unverbindlich und kostenlos.