Ist Ihre Frage dennoch unbeantwortet? Treten Sie doch gern mit uns in Kontakt, wir nehmen uns Zeit Ihre Anliegen zu klären.
Das Sächsische Bestattungsgesetz gibt unter § 9 eine klare Reihenfolge vor:
1. Ehepartner/ eingetragene Lebenspartner
2. Kinder
3. Eltern
4. Geschwister
5. Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
6. sonstige Sorgeberechtigte
7. Großeltern
8. Enkelkinder
9. sonstige Verwandte bis zum 3. Grad
Dieses Gefühl ist absolut verständlich, doch Angst müssen Sie nicht haben. Wir Bestatter sind vorab so ehrlich und raten davon ab, wenn wir den Eindruck haben, eine Aufbahrung ist nicht empfehlenswert. Auf der anderen Seite verfügen wir über das nötige Wissen und die Technik, um den Verstorbenen entsprechend herzurichten, sodass eine Aufbahrung meist möglich gemacht werden kann.
Durchschnittlich liegt die Ruhezeit in Sachsen bei 20 Jahren. Abweichungen sind zu beachten.
Ja, zum einem dient der Sarg als Transportmittel, spätestens ab der Überführung vom Bestatter zum Krematorium. Zum anderen ist der Sarg ein wichtiger Bestandteil im Ablauf des Einäscherungsprozesses.
Leider nein, seit 2004 wurde das Sterbegeld der Krankenkassen abgeschafft und es gibt keine ähnliche finanzielle Auszahlung.
Sie erhalten durch unsere Organisation die Sterbeurkunde.
Diese amtliche Urkunde dient dazu, das Ableben einer Person nachzuweisen.
Alle Abmeldungen bei Versorgern, Versicherungen, Banken usw. benötigen den Nachweis, oftmals auch als Kopie ausreichend.
Der hinterbliebene Ehepartner/Ehepartnerin bzw. eingetragene Lebenspartner/Lebenspartnerin hat Anspruch, je nach individuellen Umständen, auf die dreimalige Rente der verstorbenen Person in voller Höhe als einmalige Auszahlung.
Nein, Sie können frei wählen, welches Bestattungsunternehmen Sie beauftragen möchten.
Wir können dort tätig sein, wo Sie uns beauftragen. Egal ob wir eine nationale oder internationale Überführung organisieren oder z.B. eine Trauerfeier im Bundesgebiet ausrichten – örtlich sind wir flexibel einsetzbar.
Ganz klar: Nein!
Wenn Sie der Meinung sind, es soll nicht der Tod am diesem Tag im Vordergrund stehen, sondern das gelebte Leben - dann planen wir mit Ihnen sehr gern eine Lebensfeier. Wichtig ist, es ´muss´ garnichts. Es ist wichtig, was SIE am Tag der Bestattung brauchen und wie Sie diesen in Erinnerung halten wollen.
Die Todesbescheinigung ist ein ärztliches Dokument was zur Bestätigung des Todes ausgestellt wird.
Dieser bildet mit weiteren Dokumenten die Grundlage um beim Standesamt eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen, welches das offizielle Personenstandsdokument ist, um alle Abläufe und Verbindlichkeiten anzustoßen.