Kondolieren

Das Kondolieren

Was bedeutet Kondolieren?

Jemanden kondolieren bedeutet, gegenüber Personen seine Anteilnahme zum Tod einer verstorbenen Person auszudrücken. Dies kann im direkten Gespräch erfolgen oder auf verschiedenste Arten der schriftlichen Kommunikation.

Die Kondolenzkarte

Trauernden Angehörigen der verstorbenen Person vor allem in der ersten Zeit kurz nach dem Tod den Beistand zu zeigen, kann Unterstützung zeigen und viele sind sehr dankbar für einige tröstende Worte.

Je nach Beziehung zur verstorbenen Person oder auch den Angehörigen entscheidet man sich für eine Karte, auch optisch vielleicht für einen gewissen Stil.

Eine schlichtere Gestaltung lässt dabei zu, die Worte selber zu wählen, damit diese den Umständen auch wirklich entsprechen.

 

Um auszudrücken, wie persönlich die gewählten Worte sind und dass diese von Herzen kommen, empfiehlt es sich die Karte handschriftlich zu schreiben, ein Aufdruck des Textes ist dennoch ebenso angemessen und kann z.B. namentlich unterschrieben werden.

Insgesamt kommt es nicht auf die Länge des Texts an. Wichtiger sind ernst gemeinte und taktvolle Formulierungen, auf unauthentische Floskeln und Verallgemeinerungen sollte verzichtet werden.

 

Das Kondolenzschreiben

Man kann seine Anteilnahme durchaus persönlich, nachdem man die Information diesbezüglich erhalten hat ausdrücken. Ebenso ist es üblich, wenn man zur Trauerfeier erscheint, dies mitunter auch zusätzlich schriftlich ausdrückt.
Dazu kann man zum einen eine Kondolenzkarte mitbringen, manchmal liegt auch ein Kondolenzbuch oder eine Kondolenzliste aus, die man nutzen kann.

Kondolenzbuch

Das Kondolenzbuch kann bei einer Trauerfeier ausliegen, den Angehörigen ist es somit wichtig, dass jede Person vor Ort etwas zu diesem Buch beitragen kann.
Wenn man als Gast erscheint, ist es eine gute Vorbereitung, wenn Sie sich für diese Eventualität etwas überlegt haben.
Inhaltlich kann man das gleiche wie in einer Karte schreiben, zumindest aber einige kurze persönliche Zeilen. Bedarfsweise bereiten Sie sich eine Notiz vor, welche Sie vor Ort abschreiben können. Auch ist es vorstellbar, dass Sie vorab auf hochwertigem Papier oder geeigneten Karte etwas schreiben, was sich gut in das vorliegende Buch einfügen lässt.

Kondolenzliste

Liegt zu einer Trauerfeier eine Kondolenzliste vor, ist zumindest seitens der Angehörigen gewünscht, dass Sie lesbar bzw. nachvollziehbar in diese Liste eintragen. Spalten geben oft vor, welche Angaben konkret gewünscht sind.
So fällt es den Angehörigen leichter, sich bei Ihnen zu bedanken bzw. eine Danksagung oder Danksagungskarten zu formulieren.
Bedarfsweise hilft auch ein Zusatz wie,
„ehemalige Kollegin, Frau Muster…“ oder „Bekannter, Herr Muster…“ oder „Vereinsmitglied Max Muster…“, den Sie einfügen können.

Inhaltlich kann man mit einem Trauerspruch oder Zitat beginnen, was den Übergang erleichtert. Einleitend können Sie erwähnen, was Sie bei der Nachricht des Todes bewegt hat. Danach könnte man eine Formulierung wählen, die direkt das Beileid an die entsprechenden Empfänger ausdrückt.

Wie z.B.:

 

Wir übermitteln dir unser aufrichtiges Beileid zu deinem Verlust von <Name>.“

„Wir bedauern diesen Verlust und sprechen dir unser aufrichtiges Mitgefühl aus.“

„Tief berührt möchten wir euch hiermit unser Beileid ausdrücken.“

„Ich möchte dir hiermit mein herzliches Beileid bekunden.“

„Ich versichere euch meine Anteilnahme zum Tod von <Name>.“

 

Wenn es die Situation hergibt, kann man nun persönliche Erinnerungen teilen oder ausdrücken, was einem in Bezug auf die verstorbene Person fehlen wird. Der Charakter kann herausgehoben werden oder ein ganz besonderer Moment, den man miteinander erlebt hat. Zum Abschluss der Karte, kann man Worte formulieren, die Hoffnung vermitteln oder ehrliche Unterstützung anbieten.

Dabei ist es auch hier zu beachten, dies konkret und ehrlich zu formulieren und keine pauschalisierten Ratschläge zu wählen.

Eine Grußformel zum Schluss ergibt ein stimmiges Gesamtbild der Karte, bevor Sie noch zuletzt Ihren Namen einfügen.

Dabei ist es umso persönlicher, wenn mindestens der Name handschriftlich eingefügt ist.